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Stadtverordnetenversammlung

 
Stadtverordnetenversammlung, Sitzung am 23. Mai 2013

Stillstand im Gerichtsviertel beheben – Alternativen zur EBS fördern

Antrag der Fraktion LINKE&PIRATEN für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 23. Mai 2013

„Stillstand im Gerichtsviertel beheben – Alternativen zur EBS fördern“

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

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Antrag der Fraktion LINKE&PIRATEN für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. April 2013

Gewährleistung der Fortführung des Betriebs der Demeter-Gärtnerei in der Flandernstraße

Die Biogärtnerei Sonnenberg war bis 2008 in der Verwaltung des Liegenschaftsamtes Wiesbaden und wurde dann an die WIM übertragen. Diese beabsichtigt nun, das gesamte Grundstück, bestehend aus Wirtschaftsgebäuden und dazugehörigem ca. 0,5 ha Land, sowie das Wohnhaus als Einheit zu verkaufen. Das Angebot der Pächter, lediglich das Gartenland zu kaufen, lehnt die WIM ab. Mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende kann ihnen jederzeit gekündigt werden. Eine Verlängerung des Pachtvertrags lehnt die WIM ab.

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Antrag der Fraktion LINKE&PIRATEN für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25. April 2013

Sachstand der beschlossenen Schulsanierungen und der baulichen Maßnahmen für die Ausweitung der Grundschulkinderbetreuung

Auf ihrer Sitzung am 20. Dezember 2012 beschloss die Stadtverordnetenversammlung u. a. (Beschluss Nr. 0691):

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Stadtverordnetenversammlung, Sitzung am 21. März 2013

Wasserversorgung in kommunaler Hand behalten!

Das europäische Vergaberecht findet bisher Anwendung auf öffentliche Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge. Nun soll es nach dem Willen der EU-Kommission auch auf den Bereich der Wasserversorgung (Versorgung mit Trinkwasser und Entsorgung von Abwasser) ausgedehnt werden. Die Kommunen könnten dann nicht mehr frei entscheiden, wie sie die Wasserversorgung vor Ort organisieren.

Nach der Entscheidung des EU-Binnenmarkt-Ausschusses werden EU-Kommission, EU-Ministerrat und EU-Parlament Verhandlungen aufnehmen, um sich auf eine Richtlinie zu einigen. Erst danach wird das EU-Parlament entscheiden. Es ist beabsichtigt das Gesetzgebungsverfahren bis Juli 2013 abzuschließen. Nur öffentlicher Protest durch Kommunen, Länder und möglichst viele Europäerinnen und Europäer kann die Annahme des aktuellen Richtlinienvorschlags verhindern. Wenn es gelingt, dass 1 Million Unterschriften für eine entsprechende europäische Bürgerinitiative gesammelt werden, kann das Gesetzesvorhaben gestoppt werden (http://right2water.eu). Entsprechende Erklärungen von Städten und Gemeinden können zum Erfolg dieser Initiative beitragen.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

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