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Stadtverordnetenversammlung


 
Stadtverordnetenversammlung, Sitzung am 07. Februar 2013

Bürgerbefragungen

Ob Großveranstaltungen, neue Bauvorhaben, Nachflugverbot oder Haushalt - die Menschen wollen mitreden. Über 80% der Menschen geben bei Umfragen an, sich im laufenden politischen Meinungsbildungsprozess stärker einbringen zu wollen. Viele von ihnen obwohl sie nicht wählen gehen. Sauer darüber, dass sie nicht gefragt werden, sind wahrscheinlich fast alle.

Eine moderne Demokratie verlangt nach mehr Elementen der direkten Demokratie. Sie bezieht die Bürgerinnen und Bürger regelmäßig ein.

Aus diesem Grund halten wir es für unabdingbar die Bürgerinnen und Bürger zu aktuellen Themen regelmäßig mittels einer Bürgerbefragung am politischen Prozess zu beteiligen.

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Stadtverordnetenversammlung, Sitzung am 07. Februar 2013

Kosten der Rundfunkgebühren nach der GEZ-Reform

Durch die Änderung der Berechnungsgrundlagen für die neue Rundfunkgebühr ergeben sich für Kommunen zum Teil erheblich höhere Kosten. Selbst Millionenstädte wie Köln haben Schwierigkeiten, die genaue Höhe der zu zahlenden Gebühr zu ermitteln (siehe http://www.koeln.de/koeln/nachrichten/lokales/koelner_stadtverwaltung_zahlt_keinen_rundfunkbeitrag_mehr_682492.html). Dank der unklaren Kriterien und Berechnungsgrundlagen ergeben sich Fragen wie z.B. ob Bagger als Betriebsfahrzeuge oder Friedhöfe als Betriebsstätten angegeben werden müssen.

Von renommierten Verfassungsrechtlern wird außerdem die Frage aufgeworfen, ob die GEZ-Reform insgesamt verfassungswidrig sei. Z.B. kommt Christoph Degenhart in seinem Gutachten zum Ergebnis, das der GEZ-Beitrag eine Steuer darstellt, für deren Einführung die Länder nicht zuständig wären. Der Passauer Jurist Ermano Geuer kommt in seiner Klage vor dem Bayrischen Verfassungsgerichtshof zum gleichen Ergebnis.

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

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Stadtverordnetenversammlung, Sitzung am 20. Dezember 2012

Vermögenssteuer jetzt

Von der Kommune werden wesentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge für ihre Bürgerinnen und Bürger wahrgenommen. Sie hat deshalb dafür Sorge zu tragen, dass durch ausreichende Mittel diese Aufgaben erledigt werden können. Mit der Verwirklichung des Rechts auf einen Kindertagesstättenplatz und der Sanierung von Schulen seien nur zwei der Aufgaben genannt, für die finanzielle Mittel in erheblicher Höhe bereit gestellt werden müssen.

In den letzten Jahren ist bundesweit ein Trend zur Verschuldung öffentlicher Haushalte einerseits und andererseits zur Anhäufung privaten Reichtums in den Händen weniger auszumachen. Ursache hierfür ist insbesondere eine Steuerpolitik, die Reiche begünstigt und die Mehrheit der Bevölkerung sowie die öffentlichen Haushalte benachteiligt. Inzwischen hat sich die Finanzsituation der öffentlichen Haushalte weiter dramatisch verschlechtert. Nach Verankerung der „Schuldenbremse“ ist jetzt dringend erforderlich die Einnahmenseite der öffentlichen Haushalte zu verbessern. Die Einführung der Vermögenssteuer kann hierzu ein wichtiger Baustein sein.

Dazu hat sich ein breites Bündnis gegründet: Von Heiner Geißler über Andrea Nahles bis Sven Giegold wird die Initiative „Vermögensteuer jetzt“ parteiübergreifend unterstützt. Die Landeshauptstadt Wiesbaden könnte durch ihren Beitritt zu diesem Bündnis ein wichtiges öffentlichkeitswirksames Signal senden und dadurch den Zusammenhang zwischen der angespannten Lage der Kommunalfinanzen einerseits und der fehlenden Besteuerung großer Vermögen andererseits verdeutlichen.

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Stadtverordnetenversammlung, Sitzung am 22. November 2012

SGB-Leistungen auch für europäische Mitbürger_innen

Das Landessozialgericht (LSG) Hessen hat mit Beschluss vom 05. November 2012 in zwei aktuellen Fällen (AZ. L 9 AS 615/12 B ER und L 9 AS 614/12 B ER) die Beschwerden der LH Wiesbaden gegen Beschlüsse im einstweiligen Anordnungsverfahren des Sozialgerichts Wiesbaden abgewiesen. Das LSG hat wiederholt festgestellt, dass Menschen mit rumänischer Staatsangehörigkeit nicht von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen sind und damit der von der Bundesregierung ausgesprochene Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II gegen höherrangiges Europarecht verstößt.

Das LSG hat erneut seine Auffassung bekräftigt, dass die VO (EG) 883/2004 und Artikel 34 der Charta der Grundrechte (GRC) dazu führen, dass dem betroffenen Personenkreis Leistungen nach dem SGB II zustehen und dass der Beachtung des Gebots der Menschenwürde höheres Gewicht eingeräumt werden muss als den fiskalischen Interessen der Landeshauptstadt Wiesbaden. Inzwischen gibt es in dieser Angelegenheit sieben Beschlüsse zu Ungunsten der LH Wiesbaden in dieser Frage (Januar 2012, August 2012, September 2012, November 2012).

Betroffen sind neben rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen zunehmend auch Menschen aus südeuropäischen Krisen-Staaten wie Griechenland oder Portugal. Die betroffenen Menschen sind oft vollkommen mittellos und damit auch akut von Wohnungslosigkeit oder Ausbeutung durch skrupellose Vermieter_innen bedroht (siehe auch Defacto Bericht vom 30. September 2012 - http://tinyurl.com/c4goeat). Es fehlt ein Zugang zu ausreichender Krankenversorgung und Sprachkursen, um sich in unserer Gesellschaft zurechtfinden zu können.

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