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Zu der Berichterstattung in der TAZ "Ort der Erinnerung entsorgt. In Wiesbaden lässt eine Schule eine Gedenkstätte für Sinti und Roma still und heimlich abbauen. Nach Protesten wird behauptet, sie habe nie existiert." vom 15. Mai 2013 erklärt Manuela Schon für die Fraktion LINKE&PIRATEN:

"Das Vorgehen der Verantwortlichen in der Schule und beim Landesschulamt ist respektlos und ignorant gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus und ihren Nachfahren. Aus Wiesbaden sowie aus Mainz wurden mindestens 216 Sinti und Roma in Konzentrationslager deportiert, nur etwa die Hälfte überlebte dieses Martyrium. Mehrere Hunderttausend europäische Sinti und Roma wurden Opfer des nationalsozialistischen Völkermordes.

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Einzelschallereignisse als Messgrundlage heranziehen

Die Fraktion LINKE&PIRATEN kritisiert die steigende Lärmbelastung am Erbenheimer Flughafen. Vor allem die nächtlichen Hubschraubertrainingsflüge, die im Mai starten, werden die Menschen noch mal zusätzlich deutlich mehr belasten.

Hendrik Seipel-Rotter, umweltpolitischer Sprecher der Fraktion sagt dazu: „Die Wiesbadenerinnen und Wiesbadener sind ohnehin durch Flughafen Frankfurt und Erbenheimer Flughafen doppelt belastet. Dass nun auch noch die zusätzliche Lärmbelästigungen durch die nächtlichen Hubschrauberflüge dazukommen soll, ist nicht hinnehmbar.“

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10. Mai 2013
Pressemitteilung|Schule/Kultur

Neubau der Albert-Schweitzer-Schule soll neben die Krautgartenschule

Kasteler Stadtverordneter Bohrer: "Beratung auch im Kasteler Ortsbeirat erforderlich."

Die Antwort auf eine Anfrage der Fraktion LINKE&Piraten im Ausschuss für Schule und Kultur brachte eine interessante Neuigkeit an die Öffentlichkeit:
Stadträtin Rose-Lore Scholz teilte mit, dass "entschieden worden sei, den Neubau der Albert-Schweitzer-Schule neben der Krautgartenschule zu errichten". Was mit dem Grundstück und den vorhandenen Gebäuden der Schweitzer-Schule geschehen werde, werde noch geklärt. Es gebe bereits Ideen. Da aber auch die Stadt Mainz als Grundstückseigentümerin involviert sei, sei dies kompliziert. Zur nächsten Ausschusssitzung werde eine Magistratsvorlage vorliegen, die die Grundsatzentscheidung für den Standort zum Gegenstand habe.

Hartmut Bohrer, Mitglied im Ausschuss Schule und Kultur und stellv. Ortsbeiratsvorsitzender in Mainz-Kastel, hält es für erforderlich, dass neben den betroffenen Schulen und dem Ortsbeirat Mainz-Kostheim auch der Kasteler Ortsbeirat an den Beratungen beteiligt wird, da sowohl die Krautgartenschule als auch die Albert-Schweitzer-Schule auch von Schülerinnen und Schülern aus Mainz-Kastel besucht werden. Aus der unmittelbaren Nachbarschaft von zwei Schulen könnten sich Vor-, aber auch Nachteile ergeben, so dass eine intensive Beratung unter Einbeziehung aller Betroffenen gewährleistet sein muss.

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Vertreten durch die in Verwaltungsrecht erfahrene Anwaltskanzlei Gerhard Strauch und Koll. hat die Fraktion LINKE&PIRATEN den noch amtierenden Oberbürgermeister Dr. Helmut Müller aufgefordert von seinem Widerspruchsrecht nach § 63 Abs. 1 HGO Gebrauch zu machen. Der Oberbürgermeister hat danach das Recht und die Pflicht gegen gesetzwidrige Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vorzugehen. Die Aufforderung bezieht sich auf den in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung auf Antrag von CDU und SPD nicht-öffentlich gefassten Beschluss, das für das Stadtmuseum vorgesehene Grundstück an der Wilhelmstraße an die „OFB Projektentwicklung GmbH“ zu verkaufen. Schon vor der Abstimmung hatte der Vorsitzende der Fraktion LINKE&PIRATEN Hartmut Bohrer zu Protokoll erklärt, dass seine Fraktion den Antrag für rechtswidrig halte.

Wie die Presse bereits ausführlich berichtete, wurde mit dem Antrag der Rathauskoalition der Versuch unternommen ein rechtskonformes Verfahren mit Beratung im Magistrat, unter Beteiligung des zuständigen Ortsbeirates und mit Erörterung in den zuständigen Fachausschüssen zu umgehen. So blieb und bleibt bislang z. B. im Dunkeln, wie der Verkaufspreis zustande kam, welche Festlegungen bezüglich der Ausnutzung des Grundstückes und der zulässigen Gebäudehöhe gelten sollen und wie und mit was das Grundstück bebaut werden wird.

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